AGB
Die untenstehenden AGB sind Bestandteil aller mit eselsbrücke.ch geschlossenen Verträge.
Art.1 Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1. Die vorliegenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen eselsbrücke.ch und den Schülern bzw. den Lehrkräften.
2. Von den AGB abweichende Regelungen und Bedingungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
3. Das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Schüler unterliegt nicht der Aufsicht von eselsbrücke.ch.
4. Der Betrieb kann vorübergehend eingestellt oder ganz beendet werden. Die Rückzahlung ausstehender Beträge (unverzinst), erfolgt dann innert 30 Tagen.
5. Die Lehrkraft unterrichtet den Schüler unter eigenem Namen.
6. Eine Nachhilfe-Lektion dauert 55 Minuten.
Art. 2 Vertragsverhältnis eselsbrücke.ch zu Schüler
1. Als Schüler gelten natürliche und juristische Personen, welche von eselsbrücke.ch vermittelt werden.
2. Die Anmeldung ist für den Schüler kostenlos.
3. Für die erste Lektion (Probelektion) zahlt der Schüler der Lehrkraft CHF 20.-.
4. Die einmalige Vermittlungsgebühr von CHF 30.- wird bei erfolgter Vermittlung fällig. Die Gebühr ist innerhalb von 20 Tagen an eselsbrücke.ch zu entrichten. Wenn der Schüler mit der ersten Lehrkraft nicht zufrieden ist, muss dies der Schüler eselsbrücke.ch spätestens nach der ersten Lektion mitteilen. In diesem Falle sucht eselsbrücke.ch eine weitere Lehrkraft für den Schüler. Wenn keine Nachhilfe-Lektionen zustande kommen konnten, wird dem Schüler ebenfalls eine neue Lehrkraft gesucht.
5. Dem Schüler steht es jederzeit offen vom Unterricht zurück zu treten oder zu einer anderen Lehrkraft zu wechseln, wobei im zweit genannten Falle eine erneute Vermittlungsgebühr fällig wird.
6. Der Schüler erklärt sich einverstanden, dass seine Angaben von eselsbrücke.ch gespeichert, verarbeitet und an Lehrkräfte zwecks Vermittlung weitergegeben werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht zu Werbezwecken verwendet oder an nicht Berechtigte weitergegeben.
7. Die Anmeldung oder Anfrage eines Schülers kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.
8. Der Schüler behandelt die ihm von eselsbrücke.ch zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich und beachtet ein allfälliges Copyright. Bei Missbrauch kann Schadensersatz gefordert werden.
9. Eine bereits erflogte Anfrage des Schülers kann jederzeit per Mail zurückgezogen werden, solange die Anfrage noch nicht an eine Lehrkraft vermittelt wurde. Ansonsten gilt die Anfrage als vermittelt.
Art.3 Vertragsverhältnis eselsbrücke.ch zu Lehrkraft
1. Dem Lehrer steht es offen, jederzeit den Unterricht zu beenden oder den Schüler an eine andere Lehrkraft zu verweisen.
2. Nach der zweiten Lektion wird der Lehrkraft eine einmalige Vermittlungsgebühr von CHF 30.- verrechnet, die innerhalb von 10 Tagen an eselsbrücke.ch zu entrichten ist.
3. Versucht die Lehrkraft nach Vermittlung innert 3 Tagen keinen Kontakt mit dem Schüler aufzunehmen, wird seitens eselsbrücke.ch eine Gebühr von CHF 15.- erhoben
4. Kommt nach erfolgter Vermittlung kein Nachhilfeunterricht zu Stande, muss dies eselsbrücke innert 5 Tagen gemeldet werden (per Mail oder telefonisch). Ansonsten gilt die volle Vermittlungsgebühr als geschuldet.
5. Der Lehrer behandelt die ihm von eselsbrücke.ch zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich und beachtet ein allfälliges Copyright. Bei Missbrauch kann Schadensersatz gefordert werden.
6. Die bei der Anmeldung eingegebenen Daten und die ip-Adresse der Lehrkraft werden zwecks Vermittlung und Sicherheit gespeichert. Sobald eine Lehrkraft per Mail oder Briefpost ihre Kündigung bekannt gibt, werden sämtliche Daten dieser Lehrkraft innerhalb 5 Werktagen aus der Datenbank unwiderruflich gelöscht. Dies gilt, sofern die Lehrkraft eselsbrücke.ch keine Geldbeträge mehr schuldet.
7. Nach drastischen oder mehrmaligen Beschwerden seitens von Schülern, steht es eselsbrücke.ch offen, die entsprechende Lehrkraft aus der Datenbank zu entfernen.
Art.4 Ausschluss der Haftung
eselsbrücke.ch kann insbesondere nicht haftbar gemacht werden bei
1. Einfluss höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, welche die Vermittlung verhindern.
2. fehlerhaften Angaben auf der Homepage oder irrtümlich falsch weitergeleiteten Daten aller Art.
3. unmöglicher Vermittlung einer Lehrkraft für nachgefragte Lektionen durch eselsbrücke.ch.
4. dem Entstehen von Schäden durch ausgefallene Unterrichtsstunden oder getroffenen Vereinbarungen zwischen Schüler und Lehrkraft, die nicht eingehalten werden können, wie zum Bsp. Ziel-Notendurchschnitt, selbst festgesetzte Mindestanzahl an erteilten Unterrichtsstunden oder Ähnlichem.
5. Unfällen während der Unterrichtslektionen oder auf dem Weg dorthin.
6. unsittlichem Benehmen einer Lehrkraft und / oder eines Schülers vor, während oder nach den Unterrichtsstunden.
7. der Planung oder Ausführung strafrechtlich relevanter Taten.
Art.5 Inkasso
1. Die Bezahlung der Unterrichtstunden erfolgt direkt an die Lehrkraft.
2. Bei der Begleichung der Vermittlungsprovision innerhalb 10 Tagen, wird ein Rabatt von CHF 5.- gewährt.
3. Die Vermittlungsgebühr ist von der Lehrkraft wie auch vom Schüler an eselsbrücke.ch zu entrichten.
4. Folgende Mahngebühren werden erhoben: 1. Mahnung: CHF 5.-, 2. Mahnung: CHF 10.- und 3. Mahnung: CHF 20.-.
Art. 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche vertraglich geregelten Verbindlichkeiten unterstehen Schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, Stand per 18.11.2009, Version 9.